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Datum: 05.03.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 418/25
Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.770,00 € brutto abzüglich 1.600,00 € netto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.277,50 € brutto nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.335,00 € brutto abzgl 500,- EUR netto nebst Zinsen L H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2025 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.368,79 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2025 zu zahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Beklagte trägt 65 % und der Kläger 35 % der Kosten des Rechtsstreits.
7. Der Streitwert wird auf 12.021,54 Euro festgesetzt.