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Datum: 16.04.2026

Aktenzeichen: 7 Ca 532/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des beklagten Lands vom 26.11.2025 nicht zum 31.12.2025 aufgelöst wurde.

2. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 5.301,81 Euro festgesetzt.