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Datum: 21.04.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 262/25

Urteil:

1. Die Klage wird abgewiesen. 

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.500,00 EUR festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.