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Datum: 21.04.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 44/26
Teilanerkenntnis- und Endurteil:
1. Auf das Anerkenntnis des Beklagten wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 06.08.2025 nicht aufgelöst ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 50 % und der Beklagte 50 %.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 88.200,00 € festgesetzt.
5. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.