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Datum: 23.04.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 200/25
Urteil:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2024 35.659,89 EUR brutto nebst Zinsen i. H. v. 5%-Punkten über Basiszinssatz hieraus seit dem 10.05.2025 an Provisionsforderungen zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Beklagte trägt 30% und der Kläger 70% der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 151.759,22 EUR festgesetzt.