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Datum: 05.05.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 535/25

Urteil:

1.    Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung der Beklagten vom 9./ 10. Dezember 2025 rechtsunwirksam ist.

2.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.    Der Kläger trägt 40 %, die Beklagte trägt 60 % der Kosten des Rechtsstreits.

4.    Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 23.770,57 EUR.

5.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.