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Datum: 05.05.2026
Aktenzeichen: 2 Ca 535/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung der Beklagten vom 9./ 10. Dezember 2025 rechtsunwirksam ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt 40 %, die Beklagte trägt 60 % der Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 23.770,57 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.