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Datum: 07.05.2026
Aktenzeichen: 9 Ca 5/26
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch schriftliche Kündigung der Beklagten vom 25.07.2025, zugegangen am 25.07.2025, zum 31.01.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 26.265,90 Euro festgesetzt.