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Datum: 28.05.2026
Aktenzeichen: 4 Ca 20/26
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.02.2026 nicht aufgelöst wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Sachbearbeiter Tiefbau weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 21.836,00 EUR.