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Datum: 16.06.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 471/25
Urteil:
1. Die Beklagte Ziffer 1 wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie auf Verhalten und Leistung erstreckt.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1.
3. Der Streitwert wird auf 8.489,07 EUR festgesetzt.