Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 14.07.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 449/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 15.10.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens in 78315 Radolfzell als Zahnmedizinische Fachangestellte weiterzubeschäftigen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 1.996,- Euro festgesetzt.