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Datum: 03.09.2026

Aktenzeichen: 5 Ga 3/26

Urteil:

1. Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, den Verfügungskläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen, Az. 5 Ca 425/26, zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Leiter Munitionstechnik & Sonderprüfung tatsächlich zu beschäftigen.

2. Für den Fall, dass die Verfügungsbeklagte der Verpflichtung aus Ziffer 1 nicht nachkommt, wird ihr ein Zwangsgeld bis zu 25.000,00 Euro, ersatzweise Zwangshaft, oder Zwangshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

3. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.092,15 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.