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Datum: 14.10.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 86/26
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 668,92 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2026 zu bezahlen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 66.159 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.