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Datum: 22.10.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 489/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 05.12.2025 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 13.10.2025 erteilte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 33.400,00 Euro festgesetzt.

5. Die Klägerin trägt 61 % der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 39 % der Kosten des Rechtsstreits.

6. Die Berufung wird weder für die Klägerin noch die Beklagte gesondert zugelassen.