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Datum: 22.10.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 64/26
Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, 1.702,04 Euro brutto zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.689,82 Euro festgesetzt.
4. Der Kläger trägt 90% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 10% der Kosten des Rechtsstreits.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.