Gegenstand der Ladung

Tragen die Parteien in einem Rechtsstreit zu einem entscheidungserheblichen Punkt eine unterschiedliche Sachverhaltsdarstellung vor und benennen sie jeweils für die Richtigkeit ihres Vorbringens Zeuginnen oder Zeugen, ordnet das Gericht falls erforderlich die Durchführung einer Beweisaufnahme an. Zeugen erhalten vom Gericht eine Ladung, in der Ort und Zeitpunkt des Termins sowie das Beweisthema, zu dem sie vernommen werden sollen, aufgeführt sind. Hat das Gericht die Zeugen nur vorsorglich geladen, enthält die Ladung den zusätzlichen Hinweis, dass erst in der mündlichen Verhandlung über die Vernehmung entschieden wird.

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