Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen führt vom 17.3.2020 bis 17.4.2020 keine mündlichen Verhandlungen durch

Datum: 17.03.2020

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Coronavirus und zur effektiven Verlangsamung seiner Ausbreitung schränkt das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen mit den Außenkammern Radolfzell ab Dienstag, 17. März 2020, den persönlichen Publikumsverkehr ein. Folgende Maßnahmen werden auf Empfehlung des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg getroffen:

  • Vom 17. März 2020 bis zunächst voraussichtlich 17. April 2020 finden keine mündlichen Verhandlungen statt. Bereits terminierte Verhandlungen werden abgesagt, die Parteien wurden bzw. werden entsprechend benachrichtigt.
  • Die Gerichtsgebäude werden im o.g. Zeitraum für den Publikumsverkehr geschlossen. Davon betroffen sind auch die Rechtsantragstellen.
  • Der Geschäftsbetrieb des Arbeitsgerichts wird im Übrigen unverändert fortgesetzt. Insbesondere ist das Arbeitsgericht weiterhin telefonisch, postalisch und per Telefax erreichbar. Fristgebundener Postverkehr kann auch in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
  • Die Rechtsantragstellen sind für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr telefonisch erreichbar. Telefonnummer in Villingen-Schwenningen: 07721 8409-0 und in Radolfzell: 07732 983-200. Die Mitarbeiter auf der Rechtsantragstelle werden zu den o.g. Zeiten telefonische Anfragen erörtern und im Einzelfall eine sachgerechte Lösung besprechen. Die Möglichkeit der Klageeinreichung über die Rechtsantragstellen ist auf diesem Weg weiterhin möglich.
  • Postzusteller und -abholer sowie Lieferanten können sich telefonisch unter der Telefonnummer 07721 8409-0 (Villingen-Schwenningen) bzw. 07732 983-200 (Radolfzell) melden, damit die Tür zur Anlieferung geöffnet werden kann.

Das Arbeitsgericht bittet um Verständnis für diese unausweichlichen Einschränkungen. Rechtsuchende Parteien werden gebeten, die Möglichkeit der telefonischen Erreichbarkeit der Rechtsantragstelle zu nutzen. In Kündigungsfällen wird wegen der Fristgebundenheit der Klageerhebung geraten, baldmöglichst in Kontakt zu treten.

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