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Datum: 12.02.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 462/24

Urteil

1.    Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin über den Zeitraum vom 31.10.2023 bis 30.10.2025 in Elternzeit befindet.

2.    Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin vom 05.09.2024 auf Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit um 50 % von derzeit 40,0 Stunden in der Woche auf somit 20,0 Stunden in der Woche sowie der Verteilung der reduzierten Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Klägerin auf den Zeitraum von 3 Tagen halbtags (jeweils 4 Stunden) und an einem Tag Vollzeit (8 Stunden) mit Wirkung ab dem 30.10.2024 bis zum Ende der Elternzeit zuzustimmen.

3.    Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.    Der Streitwert wird auf 6.223,58 Euro festgesetzt.

5.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.