Datum: 14.01.2025

Aktenzeichen: 4 Ca 381/24

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Juli 2024 nicht aufgelöst ist.

2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Altenpflegerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Kündigungsschutzklage weiter zu beschäftigen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 24.585 EUR festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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