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Datum: 24.03.2025

Aktenzeichen: 4 Ca 459/24

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 27.09.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8.940 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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