Datum: 28.05.2026
Aktenzeichen: 4 Ca 477/25
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin und die Beklagte haben die Kosten des Rechtsstreits hälftig zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstands der Entscheidung beträgt 2.652,00 EUR
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