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Datum: 22.01.2026
Aktenzeichen: 5 BV 2/25
Beschluss:
Die Beteiligte zu 2 wird verpflichtet, den Beteiligten zu 1 von den Rechtsanwaltskosten aus der Kostenrechnung mit der Nummer 241294 d. B. u. K. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vom 29.07.2024 i. H. v. 6239,13 Euro nebst Zinsen hieraus i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.05.2025 freizustellen.