Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 27.11.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 227/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 3. Juli 2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen und an die Klägerin herauszugeben.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.000,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.