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Datum: 08.01.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 236/25
Urteil:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch die ordentliche Kündigung vom 11.07.2025 zum 15.08.2025 beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger trägt 1/3, die Beklagte 2/3 der Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.800,00 Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.