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Datum: 23.07.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 98/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 04.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

 

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 04.02.2026 zum 31.05.2026 aufgelöst wird.

 

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

4. Der Kläger trägt 68% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 32% der Kosten des Rechtsstreits.

 

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.655,00 Euro festgesetzt.

 

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.