Zum Inhalt springen

Datum: 30.06.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 338/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom 26.11.2025 nicht aufgelöst ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 23,96 % und der Kläger 76,04 %.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 121.240,05 festgesetzt.

6. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.