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Datum: 12.05.2026

Aktenzeichen: 6 Ga 3/26

Urteil:

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.607,49 € festgesetzt.