Datum: 12.05.2026
Aktenzeichen: 6 Ga 3/26
Urteil:
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.607,49 € festgesetzt.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.