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Datum: 16.06.2026

Aktenzeichen: 7 BV 1/26

Beschluss:

Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragsteller von den aufgrund der Beauftragung des Rechtsanwalts K. K. aus der Kanzlei M. mit der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren 7 BV 11/25 beim Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen (Kammern Radolfzell) entstehenden Anwaltskosten freizustellen.