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Datum: 11.03.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 368/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.12.2025 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Bedingungen über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtstreits als Group Leader Analytical Laboratories weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 32.825 EUR.