Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen führt ab 4.5.2020 unter strengen Hygienemaßnahmen wieder regelmäßig mündliche Verhandlungen durch

Datum: 17.04.2020

Angesichts der dynamischen Entwicklung des Coronavirus und zur effektiven Verlangsamung seiner Ausbreitung hatte das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen mit den Außenkammern Radolfzell ab Dienstag, 17. März 2020 den persönlichen Publikumsverkehr eingeschränkt. Die in der Medienmitteilung vom 17.3.2020 mitgeteilten Maßnahmen werden bis 3.5.2020 verlängert.

Ab Montag, dem 4.5.2020 wird der regelmäßige Verhandlungsbetrieb unter hygiene- und infektionsschutzbedingten Einschränkungen wieder aufgenommen. Über Einzelheiten der Infektionsschutzmaßnahmen werden die Prozessbeteiligten in den Ladungen informiert. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen ist deutlich eingeschränkt. Das Arbeitsgericht bittet nicht am Rechtsstreit Beteiligte, von Verhandlungsbesuchen grundsätzlich abzusehen, um die Gewährung zügigen Rechtsschutzes zu ermöglichen.

Die Rechtsantragstelle ist für rechtssuchende Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr telefonisch erreichbar. Telefonnummer in Villingen-Schwenningen: 07721 8409-0, in Radolfzell: 07732 983-200. Die Mitarbeiter auf der Rechtsantragstelle werden zu den o.g. Zeiten telefonische Anfragen erörtern und im Einzelfall eine sachgerechte Lösung besprechen. Die Möglichkeit der Klageeinreichung über die Rechtsantragstelle ist auf diesem Weg möglich.

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