In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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13.12.2024 | 4 Ca 266/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 9.063,93 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.. |
18.12.2024 | 8 Ca 136/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 40.940 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 161/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 40.940 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 216/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 153.500 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 263/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 145.160 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 269/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 25.640 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 310/24 | Urteil: 1.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 18.4.2019 als medizinische Fachangestellte zu beschäftigen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 2.368 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 311/24 | Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 146.343 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 367/24 | Urteil: 1.Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 41.894 EUR. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
18.12.2024 | 8 Ca 372/24 | Urteil: 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die Klagepartei trägt die Kosten des Rechtsstreits 3.Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 174.360 EUR. 4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |