In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 26.11.2025 | 8 Ca 150/25 |
Urteil: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Widerklage wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin zu 96% und die Beklagte 4% zu tragen. 4. Der Wert des Streitgegenstandes der Entscheidung beträgt 52.133 EUR. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 27.11.2025 | 5 Ca 227/25 |
Urteil: 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 3. Juli 2025 nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen und an die Klägerin herauszugeben. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 26.000,00 Euro festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 27.11.2025 | 7 Ca 226/25 |
Urteil: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Mai 2024 20.207,84 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.06.2024 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Juni 2024 10.103,92 € brutto nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.07.2024 zu zahlen. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen. 5. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 6. Der Streitwert wird auf 388.978,84 Euro festgesetzt. |
| 03.12.2025 | 3 Ca 347/25 |
Urteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 45.814,51 Euro festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |