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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
17.09.2026 7 Ca 157/26

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 16.450,00 Euro festgesetzt.

17.09.2026 7 Ca 156/26

Urteil

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 15.400,00 Euro festgesetzt.

23.07.2026 5 Ca 98/26

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 04.02.2026 nicht aufgelöst worden ist.

 

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 04.02.2026 zum 31.05.2026 aufgelöst wird.

 

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

4. Der Kläger trägt 68% der Kosten des Rechtsstreits, die Beklagte trägt 32% der Kosten des Rechtsstreits.

 

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.655,00 Euro festgesetzt.

 

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.09.2026 5 Ca 4/26

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 18.12.2025 nicht zum 30.06.2026 aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.443,44 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

10.09.2026 5 Ca 2/26

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 18.12.2025 (Anlage K 4) nicht zum 30.06.2026 aufgelöst wird.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die schriftliche Kündigung vom 18.12.2025 (Anlage K 5) nicht zum 30.06.2026 aufgelöst wird.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Maschinenbediener weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 41.478,01 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.